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Die Art (Spezies) repräsentiert nach unserem heutigen
biologischen Verständnis eine natürliche Fortpflanzungsgemeinschaft,
die von ähnlichen Populationen durch natürliche
Hindernisse getrennt sind.
Als Isolationsmechanismen können dabei geographische
Barrieren oder auch das ökologische und soziale Verhalten
bestimmter Organismengruppen wirken. Da wir aber bei Fossilien
über keine Möglichkeit mehr verfügen, eine
Fortpflanzungsgemeinschaft in einer Zeitebene oder in einer
geschlossenen Generationsabfolge einer Zeitreihe (Chronospezies)
zu überprüfen, zieht man - wie meistens auch in
der rezentbiologischen Praxis - zur Abgrenzung verschiedener
Arten morphologische Kriterien heran.
Die Erfahrung zeigt, dass die wirksame Unterbrechung des
Genflusses zwischen getrennten Arten im Zusammenhang mit ihrer
unterschiedlichen Einnischung in kurzer Zeit Veränderungen
der körperlichen Merkmale zur Folge hat. Da morphologische
Merkmale einer teils genetischen, teils vom Lebensraum und
teils vom Lebensalter der Organismen abhängigen Variabilität
unterliegen, bleibt bei der Abgrenzung von Arten nach dem
morphologischen Konzept ein Ermessensspielraum, der beim Einsatz
statistischer Methoden nicht völlig auszuschalten ist.
Um einen Überblick über die große Fülle
von Lebewesen zu wahren, werden ähnliche Arten, die sich
aus gemeinsamen Vorfahren entwickelt haben, also miteinander
verwandt sind, in Gattungen (Genera) zusammengefaßt,
ähnliche Gattungen in Familien, ähnliche Familien
in Ordnungen usw. Auf diese Weise erhält man ein hierarchisches
Ordnungsprinzip der Lebewesen nach abgestuften Verwandtschaftsgraden
(natürliches System der Organismen). Je nach Formenvielfalt
einer Gruppe können neben den obligaten Kategorien noch
zusätzliche Stufungen (fakultative Kategorien) wie Oberfamilie,
Unterordnung usw. eingeschoben werden.
Seit dem Erscheinen der 10. Auflage von Linnes Buch >Systema
naturae< im Jahre 1758 gibt es für die wissenschaftlich
korrekte Benennung eines (heute lebenden oder fossilen) Lebewesens
international genormte und verbindliche Vorschriften. Demnach
wird jede Art mit zwei latinisierten Begriffen beschrieben
(binäre Nomenklatur). Der zweite Name bezeichnet die
eigentliche Art, der vorangestellte weist diese Art als systematische
Orientierungshilfe bereits der nächsthöheren Kategorie,
nämlich der Gattung, zu. Da alle Kategorien oberhalb
der Art künstliche Gruppierungen sind und ihre Unterteilung
von der Artenfülle einerseits und dem Kenntnisstand der
Taxonomen andererseits abhängig ist, werden die Zuordnungen
von einzelnen Arten zu bestimmten Gattungen und höheren
Taxa von verschiedenen Bearbeitern oft unterschiedlich bewertet.
Nachträgliche Änderungen von Gattungszuweisungen
gehören in den Biowissenschaften zum täglichen Brot
und können durch den damit verbundenen Namenswechsel
(nur des ersten, nicht des nachgestellten Artnamens!) oft
verwirrend sein. Charakteristische Einzelelemente von Lebewesen,
die meist isoliert erhalten sind, werden aus praktischen Gründen
oft in einer "Parataxonomie" wie eigenständige
Lebewesen gehandhabt. Das bedeutet, dass zum Beispiel die
kalzitischen Aptychen der Ammoniten, die häufig getrennt
von den zugehörigen Gehäusen überliefert und
angereichert wurden, eigene Gattungs- und Artnamen erhalten
haben.
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Auch für die Systematik der Ammonoideen gilt, dass als
Unterscheidungsmerkmale auf niederer Ebene (Art, Gattung)
häufig nur quantitative Modifikationen desselben Merkmals
- zum Beispiel viele beziehungsweise wenige Spaltrippen, große
beziehungsweise kleinere Knoten etc. - eingesetzt werden,
während übergeordnete Taxa (Familien, Ordnungen)
durch qualitative Merkmalsunterschiede definiert werden (zum
Beispiel medianer Kiel vorhanden oder nicht).
Der über lange Zeiträume konstanten Ausbildung
funktional wichtiger Merkmale kommt bei der Systematisierung
übergeordneter Taxa eine besonders wichtige Rolle zu.
So werden bei Ammonoideen, die insgesamt den Rang einer Ordnung
einnehmen, folgende Merkmalskomplexe zur Begründung taxonomischer
Kategorien genutzt:
Stamm: Mollusca Klasse: Cephalopoda Ordnung: Ammonoidea: Schmale
Radula; kleiner, kugeliger Protoconch; schmaler, randständiger
Sipho; komplexe Kammerscheidewände; breiter Unterkiefer.
Unterordnungen/Überfamilien: Grundlegende Bauplaneigenschaften
der Lobenlinie und des Kieferapparates.
Familien/Unterfamilien: Kleinere Modifikationen der Lobenlinie
und des Kieferapparates; qualitative Merkmale der Gehäusegestalt
und der Skulptur-Elemente. Gattungen/Arten: Quantitative (graduelle)
Modifikationen vergleichbarer Gehäusemerkmale (Windungsquer-schnitte,
Skulpturen).
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